Batteriegesetz

Hinweis nach Batteriegesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:

Sie sind gesetzlich verpflichtet, alte Batterien und Akkus nach Gebrauch zurückzugeben. Als Endverbraucher können Sie Altbatterien und Akkus aus unserem Sortiment auch in unserem Versandlager zurückgeben oder an uns zurückschicken. Sie können die alten Akkus und Batterien auch in einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort zurückgeben. Bitte beachten Sie, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Darauf weist Sie die Grafik einer durchgekreuzten Mülltonne auf den Batterien und Akkus hin.

Batteriegesetz-Muelltonne

Denn: Die unsachgemäße Entsorgung von Batterien und Akkus kann wegen der in den Batterien enthaltenen Stoffe schädliche Auswirkungen auf die Umwelt und auf die menschliche Gesundheit haben. Aus diesem Grunde ist die getrennte Sammlung Verwertung von Altbatterien für Umwelt und Gesundheit von besonderer Bedeutung.

Batterien und Akkus sind außerdem mit dem chemischen Symbol des jeweiligen Schadstoffes, den sie enthalten, gekennzeichnet. Dabei sind Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, mit den chemischen Zeichen der Metalle (z.B. "Cd" für Cadmium, "Pb" für Blei, "Hg" für Quecksilber) gekennzeichnet.

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